Datenschutzinformation

Information gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes) nimmt das Thema Datenschutz und Vertraulichkeit sehr ernst und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den geltenden nationalen Datenschutzvorschriften. Bitte lesen Sie sich diese datenschutzrechtlichen Hinweise aufmerksam durch, bevor Sie eine Meldung abgeben.

Zweck des Hinweisgebersystems und Rechtsgrundlagen

Das Hinweisgebersystem der KAGes dient dazu, Hinweise auf mögliche strafrechtlich relevante Handlungen, Verstöße gegen den Datenschutz sowie sonstige Gesetzesverstöße auf einem sicheren und vertraulichen Weg entgegenzunehmen, zu bearbeiten und zu verwalten. 

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems stützt sich auf das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG). Zweck dieses Gesetzes ist es, die Bereitschaft zu rechtmäßigem Verhalten zu bestärken und einfache Verfahren zur Bearbeitung von Hinweisen auf Rechtsverletzungen zur Verfügung zu stellen. Es dient somit der Aufdeckung und Prävention von Missständen und der Abwendung von Schäden für die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H., ihre Mitarbeiter*innen, Patient*innen und Bewohner*innen, ihre Vertragspartner sowie andere Dritte. 

Die Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden sich in Artikel 6 Abs 1 lit c DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) in Verbindung mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG).

Verantwortlicher gemäß der DSGVO

Für den Schutz im Hinweisgebersystem verarbeiteten Daten ist die KAGes verantwortlich. Das Hinweisgebersystem wird durch ein darauf spezialisiertes Unternehmen, die Vispato GmbH, Hansaallee 299, 40549 Düsseldorf, Deutschland (nachstehend kurz „Vispato“), im Auftrag der KAGes betrieben.

Personenbezogene Daten und Informationen, die im Hinweisgebersystem eingegeben werden, werden in einer von der Vispato betriebenen Datenbank in einem Hochsicherheitsrechenzentrum in Deutschland gespeichert. Die Einsichtnahme in die Daten ist nur für ausgewählte berechtigte Personen in der KAGes möglich. Vispato und andere Dritte haben keinen Zugang zu den Daten. Dies wird in dem zertifizierten Verfahren durch umfassende technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet.

Alle Daten sind verschlüsselt und mehrstufig passwortgeschützt gespeichert, so dass der Zugang auf einen sehr engen Empfängerkreis ausdrücklich autorisierter Personen in der KAGes beschränkt ist.

Art der erhobenen personenbezogenen Daten

Die Nutzung des Hinweisgebersystems erfolgt auf freiwilliger Basis. Wenn Sie über das Hinweisgebersystem eine Meldung abgeben, erheben wir folgende personenbezogene Daten und Informationen:

·         Ihren Namen, sofern Sie Ihre Identität offenlegen,
·         ob Sie in der KAGes beschäftigt sind, sofern Sie dies bekannt geben, und
·         gegebenenfalls personenbezogene Daten der Personen, die Sie in Ihrer Meldung nennen.

Vertrauliche Behandlung von Hinweisen, Empfänger von personenbezogenen Daten

Eingehende Hinweise werden von einem engen Kreis ausdrücklich autorisierter und speziell geschulter Mitarbeiter*innen der KAGes entgegengenommen und stets vertraulich behandelt. Die Mitarbeiter*innen der KAGes prüfen den Sachverhalt und führen gegebenenfalls eine weitergehende fallbezogene Sachverhaltsaufklärung durch.

Im Rahmen der Bearbeitung einer Meldung oder im Rahmen einer Sonderuntersuchung kann es notwendig sein, Hinweise weiteren Mitarbeiter*innen der KAGes oder den zuständigen Behörden weiterzugeben. Die Identität von Hinweisgeber*innen - sofern diese bekannt ist - darf nur dann extern offengelegt werden, wenn eine Verwaltungsbehörde, ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft dies im Rahmen des verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahrens oder eines Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessordnung (StPO) für unerlässlich und im Hinblick auf eine Gefährdung der Person der Hinweisgeberin oder des Hinweisgebers im Hinblick auf die Stichhaltigkeit und Schwere der erhobenen Vorwürfe für verhältnismäßig hält. 

Wir achten stets darauf, dass die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Weitergabe von Hinweisen eingehalten werden.

Jede Person, die Zugang zu den Daten erhält, ist zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet.

Information der betroffenen Person

Wir sind grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, die betroffene(n) Person(en) darüber zu informieren, dass wir einen Hinweis über sie erhalten haben, sobald diese Information die Weiterverfolgung des Hinweises nicht mehr gefährdet. Ihre Identität als Hinweisgeber, sofern Sie diese bekannt gegeben haben, wird dabei – soweit rechtlich zulässig – nicht offenbart.

Aufbewahrungsdauer von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie

-       es für die Aufklärung und abschließende Beurteilung des Hinweises erforderlich ist oder 
-       dies aufgrund eines Gesetzes erforderlich ist oder 
-       ein berechtigtes Interesse der KAGes an der Aufbewahrung der Daten besteht. 

Nach Abschluss der Hinweisbearbeitung werden diese Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.

Nutzung des Hinweisgebersystems

Die Kommunikation zwischen Ihrem Rechner und dem Hinweisgebersystem erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung (SSL). Die IP-Adresse Ihres Rechners wird während der Nutzung des Hinweisgeberportals nicht gespeichert. Zur Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Ihrem Rechner und dem Hinweisgebersystem wird ein Cookie auf Ihrem Rechner gespeichert, das lediglich die Session-ID beinhaltet (sog. Null-Cookie). Das Cookie ist nur bis zum Ende Ihrer Session gültig und wird beim Schließen des Browsers ungültig.

Nach der Hinweisabgabe erhalten Sie automatisch vorgenerierte Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten setzen sich zusammen aus der Adresse zum Aufrufen des Hinweises und einem Passwort. Diese Zugangsdaten müssen Sie vollständig an einem sicheren Ort abspeichern. Ohne die vollständigen Zugangsdaten haben Sie keine Möglichkeit, Ihren Hinweis aufzurufen und ggf. auf Rückfragen zu antworten. 

Auf diese Weise können Sie der*dem zuständige*n Mitarbeiter*in der KAGes namentlich oder anonym und sicher Meldungen senden. Ihre Daten werden ausschließlich im Hinweisgebersystem gespeichert und dadurch besonders gesichert; es handelt sich nicht um eine gewöhnliche E-Mail-Kommunikation. 

Hinweise zum Versand von Anhängen

Bei der Meldungsabgabe oder beim Versand einer Ergänzung haben Sie die Möglichkeit, der*dem zuständige*n Mitarbeiter*in der KAGes Anhänge zu übermitteln. Wenn Sie anonym eine Meldung abgeben möchten, beachten Sie bitte den folgenden Hinweis: Dateien können versteckte personenbezogene (Meta-)Daten enthalten, die u.U. Ihre Identifikation ermöglichen können. Entfernen Sie diese Daten vor dem Versenden. Sollten Sie diese Daten nicht entfernen können oder unsicher sein, kopieren Sie den Inhalt Ihres Anhangs zu Ihrem Meldungstext.

Ihre Rechte gemäß der DSGVO

Wir weisen Sie auf Ihre Rechte gemäß der DSGVO hin: Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern der Ausübung dieser Rechte nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Weiters besteht ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at).

Kontaktinformationen – Datenschutzbeauftragter

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Kontaktieren Sie diesbezüglich bitte die*den Datenschutzbeauftragte*n: E-Mail: datenschutz@kages.at, Tel. 0316-340/5115.