FAQ

1. Welche Meldungen können abgegeben werden?

Unser Hinweisgebersystem steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, um Meldungen gemäß § 3 Abs 3 HSchG betreffend
  • Datenschutz & Informationssicherheit,
  • Öffentliches Auftragswesen (Auftragsvergabe & Beschaffung),
  • Handlungen nach den §§ 302 bis 309 Strafgesetzbuch (StGB) (z.B. Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme, Vorteilsannahme  zur Beeinflussung, Vorteilszuwendung, Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten, verbotene Intervention etc.),
  • sonstige gesetzliche Regelverstöße (§ 3 Abs 3 HSchG) in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und -konformität, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, Verbraucherschutz, Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU
abzugeben.

Die genauen Informationen zu den einzelnen Punkten erhalten Sie während des Meldeprozesses. 

Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht dazu verwendet werden darf, bewusst falsche bzw. verleumderische Meldungen abzugeben. In solchen Fällen unterliegen Sie nicht dem Schutz des Gesetzes. Es dürfen nur ernst gemeinte und sachlich fundierte Informationen mitgeteilt werden, bei denen Sie zum Zeitpunkt der Meldung Grund zur Annahme haben, dass die Informationen über Verstöße der Wahrheit entsprechen.
Wenn Sie Meldungen in gutem Glauben über ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten erstatten, haben Sie keinerlei negativen Folgen zu befürchten.

Bewusst falsche Hinweise werden zurückgewiesen und können Schadenersatzansprüche begründen sowie gegebenenfalls gerichtlich oder als Verwaltungsübertretung verfolgt werden!

2. Wie läuft eine Meldung ab bzw. wie geht es weiter, wenn ich eine Meldung abgegeben habe?


Lesen Sie sich bitte vor der Hinweisabgabe die Informationen aufmerksam durch.

Klicken Sie auf den Button „Neuen Hinweis abgeben", um einen Hinweis einzureichen.

Sie kommen in den Bereich der Kategorieauswahl.

Wählen Sie Ihr Anliegen aus einer der bestehenden Kategorien aus. 

Nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie in Ruhe die jeweiligen Beschreibungen zu den Kategorien durch, damit Ihr Hinweis in der richtigen Kategorie zugeordnet wird.

Geben Sie in weiterer Folge bekannt, welche Organisation betroffen ist und wenn möglich auch welche Teilorganisation, damit wir den Hinweis richtig zuordnen können. 

In der ausgewählten Kategorie können Sie entscheiden, ob der Hinweis anonym oder vertraulich an die Ansprechpartner übermittelt werden soll.

Beschreiben Sie den Vorfall wahrheitsgemäß und so genau wie möglich.

Sie können zum Hinweis auch Dateien hinzufügen.
Denken Sie daran, dass Dokumente Informationen enthalten können, die einen Rückschluss auf Ihre Person zulassen  (z. B. Autor, Metadaten in Bilddateien). Entfernen Sie diese vorab. 

Bitte wählen Sie aus, ob der Hinweis im Sinne der Anonymität, mit einer zufälligen Verzögerung von bis zu drei Stunden an die Ansprechpartner*innen übermittelt wird.

Sie können den Hinweis auch ohne Verzögerung (direkt) an die Ansprechpartner*innen übermitteln.

Der Hinweis wird über den Button „Hinweis einreichen“ versendet. Da der Hinweis und eventuelle Dateien verschlüsselt werden, kann dies einige Sekunden dauern! 

Sie werden über das erfolgreiche Übermitteln des Hinweises informiert.

Sie erhalten automatisch generierte Zugangsdaten, die Sie an einem sicheren Ort vollständig abspeichern müssen. Mit diesen Zugangsdaten gelangen Sie immer wieder auf Ihren Hinweis und können an der Kommunikation mit den Ansprechpartner*innen teilnehmen.

Wichtig

Ohne die vollständigen Zugangsdaten haben Sie keine Möglichkeit, Ihren Hinweis aufzurufen und auf etwaige Rückfragen zu antworten.

Tipp

Falls Sie den Link trotzdem verlieren, können Sie einen neuen Hinweis einreichen und auf den ursprünglichen Hinweis verweisen (Tag und Inhalt) und ersuchen, dass die weitere Bearbeitung über den neuen Hinweis erfolgt.


3. Sind meine Daten sicher?


Der Schutz der Anonymität der Hinweisgeber*innen steht für uns an oberster Stelle. 
Unser Hinweisgebersystem gewährleistet diese Anonymität und stellt sicher, dass deren Identität auf technischem Weg nicht zurückverfolgt werden kann. 
Es werden keinerlei IP- Adressen, Standortdaten, Gerätespezifikationen oder sonstige Daten gespeichert, die Rückschlüsse auf die Hinweisgeber*innen zulassen.
Davon abgesehen entscheiden die Hinweisgeber*innen selbst, ob sie anonym bleiben möchten oder persönliche Angaben zu seiner/ihrer Person weitergeben möchten.
Unabhängig davon werden in jedem Fall die Inhalte der Meldung verschlüsselt. Zudem erfolgt die gesamte Serverkommunikation über eine gesicherte HTTPS- Verbindung. 
Auch wenn Sie nicht anonym melden und Ihren Namen angeben, wird die Vertraulichkeit Ihrer Identität nach den strikten gesetzlichen Vorgaben strengstens bewahrt.

4. Weitere Meldestellen & Rechtsgrundlagen