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Öffentliches Auftragswesen (Auftragsvergabe & Beschaffung)
Betrifft Verstöße gegen das Beschaffungs- und Vergaberecht, sodass die Auftragserteilung z. B.  an nicht leistungsfähige und/oder unzuverlässige Unternehmen zu marktunüblichen Preisen erfolgt. 

Mögliche Beispiele:
  • Verletzung bzw. Umgehung der gesetzlichen und/oder internen Vorgaben bei Beschaffungsvorhaben (z.B. Aufsplittung des Beschaffungsvorhabens, sodass die Vergabegrenzen unterschritten werden; Einholen einer nicht ausreichenden Anzahl an Angeboten)
  • Vorliegen von Interessenskonflikten, wenn beispielsweise Mitarbeiter*innen eines öffentlichen Auftraggebers oder einer vergebenden Stelle, die an der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligt sind oder Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen können, ein indirektes oder direktes Interesse (finanzielles, wirtschaftliches oder sonstiges persönliches Interesse) am Ausgang des Vergabeverfahrens haben
  • Verstoß gegen die Grundsätze der Vertraulichkeit sowie Informationsweitergabe
  • Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren
  • Ungleichbehandlung von Bewerbern/Bietern

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MS
Maja Schmölzer
Compliance-Beauftragte
KM
Kristin Maria Grandl-Eder
Datenschutzbeauftragte
BF
Birgit Fahrnberger
Interne Revision

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