Betrifft sonstige gesetzliche Regelverstöße (
§ 3 Abs 3 HSchG) in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und
-konformität, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, Verbraucherschutz, Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union