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Handlungen nach den §§ 302 bis 309 Strafgesetzbuch (StGB)
Betrifft insbesondere die Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme, Vorteilsannahme zur Beeinflussung, Vorteilszuwendung, Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten, verbotene Intervention etc.

Mögliche Beispiele:
  • Das Gewähren bzw. die Annahme von Geld oder geldwerten Vorteilen (z.B. Eintrittskarten, Gutscheine, Reisen, teuren Alkoholika, Kunstgegenständen etc.) im Zusammenhang mit der Vornahme der beruflichen Tätigkeit für sich selbst oder andere (z.B. nahe Angehörige, Freunde, Bekannte) 
  • Annahme von wiederkehrenden Einladungen zu teuren Geschäftsessen oder Fortbildungsveranstaltungen, welche ausschließlich getätigt werden, um Entscheidungen zu beeinflussen

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BF
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Interne Revision
MS
Maja Schmölzer
Compliance-Beauftragte
KM
Kristin Maria Grandl-Eder
Datenschutzbeauftragte

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